Document
Microsoft Word - aia0001de
ICR 202606-0651-004 · OMB 0651-0032 · Object 170125700.
Document Viewer [pdf]
Status: Original and derived artifacts are available for this document.
Download: pdf
Loading document viewer…
Document Metadata
| File Type | application/pdf |
|---|---|
| File Title | Microsoft Word - aia0001de |
| Author | rfernandez |
| Last Modified By | PScript5.dll Version 5.2.2 |
| File Modified | 2012-10-12 |
| File Created | 2012-10-12 |
| Conversion State | complete |
Extracted Text
PTO/AIA/01 (06-12) Approved for use through 01/31/2014. OMB 0651-0032 U.S. Patent and Trademark Office; U.S. DEPARTMENT OF COMMERCE Under the Paperwork Reduction Act of 1995, no persons are required to respond to a collection of information unless it contains a valid OMB control number. ERKLÄRUNG (37 CFR 1.63) FÜR UTILITY- ODER DESIGNANMELDUNG DURCH EINEM DATENBLATT DECLARATION (37 CFR 1.63) FOR UTILITY OR DESIGN APPLICATION USING AN APPLICATION DATA SHEET (37 CFR 1.76) Bezeichnung der Erfindung Title of Invention Als unten benannter Erfinderm erkläre ich hiermit: As the below named inventor, I hereby declare that: Diese Erklärung ist gerichtet an: This declaration is directed to: Die beigefügte Bewerbung, oder The attached application, or United States Bewerbungsnummer oder PCT internationale Bewerbungsnummer ____________________ eingereicht am ____________________. United States application or PCT international application number ____________________ filed on ____________________. Die oben gennannte Anmeldung wurde von mir vollgebracht oder autorisiert. The above-identified application was made or authorized to be made by me. Ich glaube, dass ich der originale Erfinder oder Miterfinder von einer beanspruchten Erfindung in der Anmeldung bin. I believe that I am the original inventor or an original joint inventor of a claimed invention in the application. Ich bestätige hiermit, dass jede vorsätzliche falsche Aussage in dieser Erklärung unter 18 USC 1001 durch Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von nicht mehr als fünf (5) Jahre, oder beides, bestraflich ist. I hereby acknowledge that any willful false statement made in this declaration is punishable under 18 U.S.C. 1001 by fine or imprisonment of not more than five (5) years, or both. HINWEIS: WARNING: Der Antragsteller / Anmelder wird darauf hingewiesen, die Übermittlung persönlicher Informationen in Dokumenten in einer Patentanmeldung, die zu Identitätsdiebstahl beitragen kann zu vermeiden. Personenbezogene Daten wie Sozialversicherungsnummern, Kontonummern oder Kreditkartennummern (außer dem Scheck- oder Kreditkartenermächtigungsformular PTO-2038 fur Zahlungswzecke) sind niemals durch das USPTO erforderlich, um eine Petition oder eine Anwendung zu unterstützen. Wenn diese Art von persönlichen Informationen in Unterlagen befinden, welche die USPTO erhalten wird, wird den Antragstellern / Antragstellerinnen empfohlen derartige persönliche Informationen aus den Dokumenten vor Übermittlung an das USPTO zu entfernen . Dem Antragsteller / Anmelder wird darauf hingewiesen, dass der Datensatz einer Patentanmeldung nach der Veröffentlichung der Anmeldung der Öffentlichkeit zugänglich ist (es sei denn, ein Nicht-Veröffentlichungsanfrage in Übereinstimmung mit 37 CFR 1.213(a) wurde in der Bewerbung gestellt) oder nach Erteilung eines Patents. Darüber hinaus kann der Datensatz aus einer verlassenen Bewerbung auch der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, wenn die Bewerbung als teil einer veröffentlichten Bewerbung oder ein bereits erteiltes Patent (siehe 37 CFR 1.14) verwiesen wird. Scheck- oder Kreditkartenermächtigungsformular PTO-2038 fur Zahlungswzecke sind nicht in den Bewerbungsunterlagen beibehalten und sind daher nicht öffentlich zugänglich. Petitioner/applicant is cautioned to avoid submitting personal information in documents filed in a patent application that may contribute to identity theft. Personal information such as social security numbers, bank account numbers, or credit card numbers (other than a check or credit card authorization form PTO-2038 submitted for payment purposes) is never required by the USPTO to support a petition or an application. If this type of personal information is included in documents submitted to the USPTO, petitioners/applicants should consider redacting such personal information from the documents before submitting them to the USPTO. Petitioner/applicant is advised that the record of a patent application is available to the public after publication of the application (unless a non-publication request in compliance with 37 CFR 1.213(a) is made in the application) or issuance of a patent. Furthermore, the record from an abandoned application may also be available to the public if the application is referenced in a published application or an issued patent (see 37 CFR 1.14). Checks and credit card authorization forms PTO-2038 submitted for payment purposes are not retained in the application file and therefore are not publicly available. RECHTSGÜLTIGER NAME DES ERFINDERS LEGAL NAME OF INVENTOR Erfinder: __________________________________________________________________ Inventor: __________________________________________________________________ Datum (freiwillig): _________________________ Date (Optional): __________________________ Unterschrift: _________________________________________________________________________________________________________ Signature: __________________________________________________________________________________________________________ Hinweis: Ein Bewerbungsddatenblatt (PTO/AIA/14 oder gleichwertig), einschließlich der Benennung des gesamten erfinderischen Einheits, muss dieses Formular begleiten oder vorherig eingereicht worden sein. Verwenden Sie ein zusätzliches PTO/AIA/01-Formular für jeden weiteren Erfinder. Note: An application data sheet (PTO/AIA/14 or equivalent), including naming the entire inventive entity, must accompany this form or must have been previously filed. Use an additional PTO/AIA/01 form for each additional inventor. This collection of information is required by 35 U.S.C. 115 and 37 CFR 1.63. The information is required to obtain or retain a benefit by the public which is to file (and by the USPTO to process) an application. Confidentiality is governed by 35 U.S.C. 122 and 37 CFR 1.11 and 1.14. This collection is estimated to take 1 minute to complete, including gathering, preparing, and submitting the completed application form to the USPTO. Time will vary depending upon the individual case. Any comments on the amount of time you require to complete this form and/or suggestions for reducing this burden, should be sent to the Chief Information Officer, U.S. Patent and Trademark Office, U.S. Department of Commerce, P.O. Box 1450, Alexandria, VA 22313-1450. DO NOT SEND FEES OR COMPLETED FORMS TO THIS ADDRESS. SEND TO: Commissioner for Patents, P.O. Box 1450, Alexandria, VA 22313-1450. If you need assistance in completing the form, call 1-800-PTO-9199 and select option 2. Erklärung zum Privacy Act (US-amerikanisches Datenschutzgesetz) Laut Privacy Act von 1974 (P.L. 93-579) haben Sie das Recht, im Zusammenhang mit Ihrer eine Patentanmeldung oder ein Patent betreffenden Einreichung des beigefügten Formulars bestimmte Informationen zu erhalten. Gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes werden Sie deshalb informiert, (1) dass 35 U.S.C. 2(b)(2) die Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung dieser Informationen darstellt; (2) dass die Bereitstellung der erbetenen Informationen auf freiwilliger Basis erfolgt und (3) dass das U.S. Patent and Trademark Office (US-Patent- und Markenamt) die Informationen in erster Linie zur Bearbeitung und Prüfung Ihrer im Zusammenhang mit einer Patentanmeldung oder einem Patent eingereichten Dokumente erhebt. Sollten Sie die erbetenen Informationen nicht bereitstellen, kann das U.S. Patent and Trademark Office die von Ihnen eingereichten Dokumente eventuell nicht bearbeiten und/oder prüfen, wodurch es zu einer Einstellung des Verfahrens oder zur Zurückziehung der Anmeldung oder zum Erlöschen des Patents kommen kann. Die von Ihnen in diesem Formular angegebenen Informationen unterliegen der folgenden routinemäßigen Nutzung: 1. Die in diesem Formular enthaltenen Informationen werden in dem vom Freedom of Information Act (US amerikanisches Gesetz zur Informationsfreiheit ) (5 U.S.C. 552) und dem Privacy Act (5 U.S.C. 552a) erlaubten Umfang vertraulich behandelt. Daten aus dieser Datenbank dürfen dem Department of Justice (US amerikanisches Justizministerium) zwecks Entscheidung, ob die Daten unter dem Freedom of Information Act weitergegeben werden müssen, zugänglich gemacht werden. 2. Als routinemäßige Nutzung gilt die Weitergabe von Daten aus dieser Datenbank zum Zwecke der Beweisaufnahme an ein Gericht, einen Richter oder ein Verwaltungsgericht, einschließlich Offenlegungen an den gegnerischen Anwalt bei Schlichtungsverhandlungen. 3. Eine weitere routinemäßige Nutzung stellt die Weitergabe von Daten aus dieser Datenbank an ein Mitglied des US-Kongresses dar, das einen Antrag auf Einsicht von Daten einer Person stellt, die sich bezüglich des Gegenstandes der Daten um Hilfe an das Kongress-Mitglied gewandt hat. 4. Als routinemäßige Nutzung ist auch die Weitergabe von Daten aus dieser Datenbank an einen Auftragnehmer der Behörde anzusehen, der die Informationen zur Ausführung eines Vertrags benötigt. Empfänger der Informationen sind verpflichtet, die Anforderungen des Privacy Act von 1974 in der jeweils aktuell gültigen Fassung gemäß 5 U.S.C. 552a(m) zu erfüllen. 5. Gemäß Vertrag über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens gilt auch die Weitergabe von Daten aus dieser Datenbank im Zusammenhang mit einer im Rahmen des Vertrags über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens eingereichten internationalen Patentanmeldung an das Internationale Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum als routinemäßige Nutzung. 6. Eine routinemäßige Nutzung stellt auch die Weitergabe von Daten aus dieser Datenbank zwecks Kontrolle zur Wahrung der nationalen Sicherheit (35 U.S.C. 181) und zwecks Kontrolle nach dem Atomic Energy Act (42 U.S.C. 218(c)) an eine andere Bundesbehörde dar. 7. Als routinemäßige Nutzung gilt weiterhin die Weitergabe von Daten aus dieser Datenbank an den Administrator, General Services, oder dessen benannten Vertreter im Verlauf einer Überprüfung von Daten, die im Rahmen des der General Services Administration (GSA) gemäß 44 U.S.C. 2904 und 2906 übergebenen Mandats, Verbesserungen der Datenverwaltungspraktiken und -programme zu empfehlen, von dieser Behörde durchgeführt wird. Eine solche Weitergabe muss in Übereinstimmung mit den GSA-Vorschriften zur Überprüfung von Daten zu diesem Zweck und anderen relevanten (d.h. GSA- oder wirtschaftsministerialen) Richtlinien erfolgen. Die weitergegebenen Daten dürfen nicht zur Personenbeurteilung verwendet werden. 8. Als routinemäßige Nutzung gilt auch die Zugänglichmachung von Daten aus dieser Datenbank an die Öffentlichkeit entweder nach Veröffentlichung der Patentanmeldung gemäß 35 U.S.C. 122(b) oder nach Ausgabe eines Patents gemäß 35 U.S.C. 151. Außerdem stellt auch die Zugänglichmachung von Daten unter Berücksichtigung der Einschränkungen gemäß 37 CFR 1.14 an die Öffentlichkeit eine routinemäßige Nutzung dar, wenn die Daten in einer Anmeldung eingereicht wurden, die zurückgezogen oder für die das Anmeldungsverfahren eingestellt wurde, und wenn in einer bereits veröffentlichten Anmeldung, einer Offenlegungsschrift oder einem erteilten Patent auf die Patentanmeldung Bezug genommen wird. 9. Als routinemäßige Nutzung gilt weiterhin die Weitergabe von Daten aus dieser Datenbank an eine bundesstaatliche, einzelstaatliche oder lokale Justizvollzugsbehörde in Fällen, in denen das USPTO eine Verletzung oder eine potenzielle Verletzung eines Gesetzes oder einer Vorschrift in Erfahrung bringt.